Hotelkosten

Der Versicherer ersetzt in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nach einem Schadenfall anfallende Hotelkosten, wenn die Wohnung, oder das selbstgenutzte Haus, unbewohnbar geworden ist.

 

Die Leistung ist sowohl der Höhe als auch der Dauer nach begrenzt und in den Versicherungspolicen sehr unterschiedlich geregelt.