Hotelkosten

Die Mitversicherung von Hotelkosten bedeutet, dass nach einem Versicherungsfall, zum Beispiel durch Feuer oder Leitungswasser die Unterbringungskosten in einem Hotel ersetzt werden, wenn das Domizil nicht mehr bewohnbar ist.

 

Die Leistung ist sowohl in der Höhe als auch zeitlich begrenzt.

 

Diese Bedingung ist in der Regel in der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung.