Immobilienrente

Der Begriff Immobilienrente bedeutet, dass eine Immobilie bereits zu Lebzeiten gegen Zahlung einer lebenslangen Leibrente verkauft wird.

 

Es besteht jedoch ein lebenslanges und mietfreies Wohnrecht.

 

Der Verkauf der Immobilie erfolgt gegen Zahlung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Leibrente. Auch ein Verkauf gegen Einmalzahlung ist möglich.

 

Die Eigentumsübertragung kann je nach Vereinbarung sowohl zu Lebezeiten oder nach dem Tod der Verkäufer|innen erfolgen.

 

Meistens wird die Immobilienverrentung als so genannte Reallast in das Grundbuch eingetragen und notariell beglaubigt. Im Gegensatz zur →Umkehrhypothek wird auch eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen.