Impfungen
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Für bestimmte Schutzimpfungen übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Für welche Leistungen eine Kostenübernahmepflicht besteht, legt der Gemeinsame Bundessausschuss in Richtlinien auf der Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut fest.
Ungeachtet dessen steht es Krankenkassen frei, Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Hierzu ist Auskunft bei den jeweiligen Krankenkassen einzuholen.
Für die private Krankenversicherung ist die Kostenübernahme in den jeweiligen Tarifen geregelt. In der Regel folgt man hier ebenfalls mindestens den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).