Individualversicherung

Unter dem Begriff Individualversicherung versteht man ein individuell vereinbartes Versicherungsverhältnis, das eine Person mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat.

 

Bei der Individualversicherung sind  die Leistungen, bis auf Einschränkungen durch das Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsgesetz, frei wählbar.

 

Das Gegenteil von Individualversicherungen sind Kollektivverträge, wo einheitliche Regelungen für alle Mitglieder einer fest definierten Gruppe gelten und die gesetzliche Sozialversicherung.