Individualversicherung
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Unter dem Begriff Individualversicherung versteht man ein individuell vereinbartes Versicherungsverhältnis, das eine Person mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat.
Bei der Individualversicherung sind die Leistungen, bis auf Einschränkungen durch das Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsgesetz, frei wählbar.
Das Gegenteil von Individualversicherungen sind Kollektivverträge, wo einheitliche Regelungen für alle Mitglieder einer fest definierten Gruppe gelten und die gesetzliche Sozialversicherung.