Innere Unruhen

Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben.

 

Gewaltausschreitungen bei Demonstrationen oder  die Störung der öffentlichen Ordnung sind nicht automatisch innere Unruhen. Der Bundesgerichtshof hat für die Verwendung dieses Begriffs die Hürde sehr hoch gelegt.

 

Sach- und Personenschäden, die direkt oder indirekt durch innere Unruhen verursacht werden, sind nicht versichert. Schäden bei Dritten durch Gewaltausschreitungen bei Demonstrationen hingegen schon.