28 Nov Jahresarbeitsentgeldgrenze
Posted at 11:42h in
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe erhoben, der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Beitragsbemessungsgrenze genannt.
Die Bundesregierung legt jährlich die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fest. Einkommen über diese Bemessungsgrenze hinaus sind beitragsfrei.