Kapitalanlagegesellschaft
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Unter Kapitalanlagegesellschaft versteht man eine Gesellschaft, deren Geschäftstrieb darauf ausgerichtet ist, dass bei ihnen investiertes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger, zum Beispiel in Wertpapieren, Beteiligungen oder Grundstücken, anzulegen.
Sie dürfen nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben werden und unterliegen dem Investmentgesetz (InvG) und dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).