Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung besteht aus zwei Komponenten: dem Aufbau von Kapital und einer Risikoversicherung für den Fall des Todes. Im → Erlebensfall erhält der|die Versicherte zum Vertragsende eine einmalige Kapitalabfindung, bei Tod vor Vertragsende die Hinterbliebenen die bis dato erreichte Kapitalsumme.

 

Darüber hinaus kann diese Form der Altersvorsorge auch mit einer → Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt werden.