Kennzahlen

Wer vor der Wahl steht, eine private Krankenversicherung abzuschließen, kann zur Entscheidungsfindung auch die Bewertung des Unternehmens durch so genannte Kennzahlen mit einbeziehen. Die Private Krankenversicherung hat vergleichbare Kennzahlen definiert, die den Geschäftsberichten entnommen werden können.

 

Hierzu gehören u.a.:

 

Eigenkapitalquote: Sie errechnet sich aus dem Verhältnis von Eigenkapital und verdienten Bruttobeiträgen. Die Quote gibt Auskunft über die Solvabilität des Unternehmens. Eine höhere Eigenkapitalquote spricht für das Unternehmen.

 

Nettoverzinsung: Sie errechnet sich aus dem Verhältnis des Kapitalanlageergebnisses zum mittleren Kapitalanlagebestand.

 

Abschlusskostenquote: Sie gibt das Verhältnis der Abschlussaufwendungen zu den verdienten Bruttobeiträgen an. Je geringer die Quote, desto kostengünstiger vertreibt das Unternehmen seine Produkte.

 

Verwaltungskostenquote: Sie errechnet sich aus dem Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zu den verdienten Bruttobeiträgen. Je geringer die Quote ist, desto kostengünstiger arbeitet der Versicherer.

 

RfB-Quote: Sie zeigt an, wieviel Mittel das Unternehmen im Verhältnis zu den verdienten Bruttobeiträgen für zukünftige Beitragsentlastungen zurückstellt. Je höher die Quote, je geringer das Risiko hoher Beitragsrhöhungen.

 

Schadenquote: Sie ergibt sich aus dem Verhältnis der Schadenaufwendungen im zu den verdienten Bruttobeiträgen. Je höher die Schadenquote, je höher das Risiko von Beitragsanpassungen.

 

Überschussverwendungsquote: Diese errechnet sich aus dem Verhältnis des verwendeten Überschusses zum Rohergebnis nach Steuern. Sie zeigt an, in welchem Umfang der wirtschaftliche Gesamterfolg an die Versicherten weitergegeben wird.

 

Ergebnisquote: Sie errechnet sich aus dem Verhältnis des versicherungsgeschäftlichen Ergebnisses zu den verdienten Bruttobeiträgen. Je höher die Quote, je besser hat das Unternehmen gewirtschaftet.