Kieferorthopädie

Die Kieferorthopädie ist Teil der Zahnmedizin zur Behandlung von Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen.

 

Die Kosten bei kieferorthopädischen Behandlungen werden von den Krankenkassen nur bis zum 18. Lebensjahr übernommen, darüber hinaus nur in Ausnahmefällen.

 

Sofern die Krankenkasse die Behandlungskosten bei Kindern übernimmt, ist von den Eltern ein Eigenanteil von 20 % zu tragen, für jedes weitere Kind in Höhe von 10 %. Ist die Behandlung im medizinisch erforderlichen Umfang erfolgreich abgeschlossen, wird der Eigenanteil von der Krankenkasse erstattet.