Kindergeld

Eltern haben Anspruch auf Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren, die sie regelmäßig versorgen und die in ihrem Haushalt leben.

 

Das gilt auch für Stiefkinder, Pflegekinder und Enkelkinder. Der Wohnort muss innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Lichtenstein, Island oder der Schweiz liegen. Kindergeld erhält immer nur eine Person, in der Regel ein Elternteil. Volljährige Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Anspruch auf Kindergeld.

 

Für das erste und zweite Kind werden 219 Euro monatlich gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind für jedes Kind 250 Euro. Bei mehreren Kindern werden die einzelnen Beträge als eine Summe ausgezahlt.

 

Die Beantragung sollte innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt des Kindes erfolgen, denn es wird maximal 6 Monate rückwirkend gezahlt. Die Antragstellung erfolgt bei den zuständigen Familienkassen oder dem Arbeitsamt. Bremen und Niedersachsen haben beispielsweise eine gemeinsame Familienkasse, die Familienkasse Niedersachsen-Bremen, die sowohl in Bremen als auch Hannover zu finden ist.

 

Wann das Kindergeld überwiesen wird, richtet sich nach der Kindergeldnummer.

 

Für den Antrag auf Kindergeld, der auch Online bei der →Bundesagentur für Arbeit zu finden ist, wird lediglich eine extra Ausfertigung der Geburtsurkunde benötigt. Diese findet sich bei den Urkunden, die das Standesamt ausgestellt hat. Zusätzlich wird die Steuer ID der Eltern und des Kindes benötigt. Die Erteilung einer Steuer ID für das Kind erfolgt automatisch und, je nachdem, wo das Kind gemeldet ist, wird diese Information für das Kind zugestellt.