Kindernachversicherung

Die Kindernachversicherung regelt in der privaten Krankenversicherung den Einschluss des Neugeborenen ab Geburt in den Vertrag eines Elternteils ohne Gesundheitsprüfung.

 

Es gilt eine Meldefrist von zwei Monaten und es besteht ein Anspruch auf die Versicherung zu den Tarifen des Elternteils. Diese Regelung gilt sowohl für alte Bisex-Tarife, als auch die neuen Unisex-Tarife.

 

Es gibt Versicherungsunternehmen, die von dieser Regelung abweichen, wenn unter der Schwangerschaft festgestellt wird, dass das erwartete Kind mit einer angeborenen Krankheit oder Anomalie oder einem Geburtsschaden auf die Welt kommt, die während der Schwangerschaft entstanden sind.