Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Zusatzleistung für Alleinerziehende und Familien, deren Einkommen nicht ausreicht.
In diesem Fall kann zusätzlich zum Kindergeld der Kinderzuschlag beantragt werden.
Die Höhe des Kinderzuschlages richtet sich, anders als das Kindergeld, nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder. Er beträgt höchstens 170 Euro pro Monat je Kind und wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt.
Es wird für maximal 6 Monate bewilligt. Danach muss der Kinderzuschlag erneut beantragt werden.
Welche Voraussetzungen müssen für den Kinderzuschlag erfüllt sein?
- Das Kind lebt noch im Haushalt der Eltern.
- Es ist unter 25 Jahre alt.
- Das Kind ist unverheiratet.
- Für das Kind wird Kindergeld bezogen.
- Die monatlichen Einnahmen der Eltern erreichen die Mindesteinkommensgrenze.
- Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt nicht die Höchsteinkommensgrenze.
- Der Bedarf der Familie wird durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt, weshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
Für die Beantragung des Kinderzuschlags ist die →Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Über den Antrag auf Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse durch schriftlichen Bescheid. Das Formular für die Beantragung ist Online zugänglich