Kommunikationserklärung

Die Kommunikationserklärung regelt das Einverständnis zwischen zwei Parteien über die möglichen Kommunikationswege Telefon, E-Mail, Telefax oder Brief.

 

Die Nutzung von Telefon, Telefax oder E-Mail im Geschäftsverkehr bedarf der Zustimmung der Verbraucher|innen. Mittels der Kommunikationserklärung können Verbraucher|innen über die Nutzung dieser einzelnen Kommunikationswege entscheiden.

 

Wird keine Einwilligung für die Kommunikationswege Telefon, Telefax oder E-Mail erteilt, muss diese ausschließlich brieflich geführt werden.