Kompakttarif
Der Begriff Kompakttarif bezeichnet in der privaten Krankenversicherung Tarife, in denen die Leistungen in einem einzigen Tarif zusammen gebündelt sind.
In der privaten Krankenversicherung wird zwischen den ambulanten und der stationären Heilbehandlung unterschieden. Darüber hinaus gibt es in den Zahntarifen Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz.
Die einzelnen Tarifbausteine können in sich selbst unterschiedlich gestaltet sein und werden im Antrag nach Bedarf zusammengestellt. So können ambulanten Tarife unterschiedliche Selbstbehalte vorsehen, stationäre Tarife Mehrbettzimmer mit Regelleistungen enthalten, oder aber Leistungen für Zweibett- oder Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung. Auch die Bausteine für Zahnleistungen können variieren.
In einem Kompakttarif gibt es diese Unterschiede nicht. Eine bedarfsgerechte Kombination von Leistungen ist nicht möglich. Darüber hinaus gilt der vereinbarte Selbstbehalt oft für alle Leistungsarten.