Kontrahierungszwang

Kontrahierungszwang bedeutet, dass es eine gesetzliche Pflicht gibt, einen Vertrag abzuschließen.

 

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es einen Kontrahierungszwang. Das gewählte Unternehmen, muss den gestellten Antrag zu den gesetzlich festgelegten Bedingungen annehmen.

 

In der privaten Krankenversicherung besteht die Pflicht, die Mitversicherung von Neugeborenen ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt.

 

Darüber hinaus kennen wir den freiwilligen Kontrahierungszwang in der privaten Krankenversicherung. Verschiedene private Krankenversicherer haben sich verpflichtet, bei der Erstverbeamtung Anträge mit maximal 30 % Risikozuschlag anzunehmen.