Kopfpauschale

In der gesetzlichen Krankversicherung können ärztliche Leistungen anstatt in einer Einzelfallvergütung auch in Form einer Kopfpauschale vergütet werden.

 

Sie wird entweder für die in einem bestimmten Zeitraum erbrachten Leistungen pauschal pro Patient oder pro Behandlungsfall gezahlt.

 

Die Höhe kann nach spezifischen Risiken gewichtet werden.