Kosmetische Operationen

Die Kosten für kosmetische Operationen werden von Krankenkassen und privaten Versicherungsunternehmen nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.

 

In der privaten Unfallversicherung können in der Regel die Kosten für die Beseitigung unfallbedingter Narben und anderer Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert werden. Voraussetzung ist, dass die Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt.