Kreditwesengesetz (KWG)

Das Kreditwesengesetz (KWG) dient der Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens.

 

Ziel ist die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft sowie der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust ihrer Einlagen.

 

Die Aufsicht über die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute übt nach § 6 KWG die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) aus.