Kündigung Krankenversicherung

Die Kündigung einer Krankenversicherung ist an Fristen gebunden und bedarf des Nachweises einer Folgeversicherung.

 

Nach Ablauf einer Mindestversicherungszeit von 12 Monaten besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Möglichkeit, die Mitgliedschaft mit einer Frist von 2 Monaten zum Ablauf des übernächsten Monats zu kündigen.

 

In der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres, dass nicht identisch mit dem Kalenderjahr sein muss. Im Fall einer Beitragsanpassung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Fall, dass die versicherte Person versicherungspflichtig wird, wird der Vertrag mit Eintreten der Versicherungspflicht aufgehoben.

 

Damit die Kündigung einer Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, wirksam wird, ist aufgrund der Versicherungspflicht ein Versicherungsnachweis über das Bestehen einer neuen Krankenversicherung vorzulegen.