Kündigung

Unterschieden werden die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

 

Die ordentliche Kündigung unterliegt in der Regel einer vertraglichen vereinbarten Frist. Bei Versicherungsverträgen beträgt sie drei Monate zum Ablauf des Vertrages, bei der Kraftfahrzeugversicherung vier Wochen, abweichende Regelungen sind möglich.

 

Eine außerordentliche Kündigung ist immer an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel erlaubt ein Verstoß gegen einen Vertrag die außerordentliche Kündigung. Im Versicherungsbereich gehört unter anderem die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung dazu.

 

Im Schadenfall können beide Seiten innerhalb von vier Wochen den Vertrag außerordentlich kündigen.

 

In der privaten Krankenversicherung ist eine ordentliche Kündigung seitens des Versicherers ausgeschlossen. Bei privaten Krankenzusatzversicherungen gilt dieses nicht unbedingt!