Künstlersozialkasse

Mit der Künstlersozialversicherung werden selbständige Künstler|innen und Publizist|innen in das Sozialversicherungssystem einbezogen. Sie ist eine gesetzliche Pflichtversicherung!

 

Wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt, wer als Schriftsteller|in, Journalist|in oder in anderer Weise publizistisch tätig ist, fällt nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) unter diese Pflichtversicherung.  Vorausgesetzt es handelt sich um eine selbständige Tätigkeit, und das Arbeitseinkommen überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze.

 

Keine Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, wer gleichzeitig eine andere selbständige Tätigkeit erwerbsmäßig ausübt, wer bereits pflichtversichert ist, studiert oder das 55. Lebensjahr vollendet hat und seit dem 50. Lebensjahr nicht gesetzlich krankenversichert war. Rentenversicherungsfrei ist, wer bereits anderweitig unter die Rentenversicherungspflicht fällt (z.B. Handwerker|innen, Personen mit Existenzgründungszuschuss) oder versicherungsfrei ist (Beamt|innen).

 

Berufsanfänger|innen und Höherverdienende können einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellen. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nicht möglich!

 

Die Beiträge und Leistungen entsprechen denen anderer pflichtversicherter Personen. Das gilt auch für die Familienversicherung!  Sie werden zu 50 % über die Künstlersozialabgabe finanziert. D.h., Pflichtversicherte müssen nur den halben Beitrag zahlen. Wer von der Krankenversicherungspflicht befreit ist, kann auch einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung beantragen. Der monatlich zu zahlende Beitrag wird aus dem voraussichtlichen Jahreseinkommen berechnet (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben).

 

Ob eine Versicherungspflicht nach dem KSVG besteht, prüft die Künstlersozialkasse u.a. anhand von Tätigkeitsnachweisen. Die versicherungstechnische Abwicklung erfolgt durch die bisherige Krankenkasse. Ein Krankenkassenwechsel ist nicht notwendig.

 

Weitere Informationen kann man über die Website der  → Künstlersozialkasse erhalten.