Kurztarif
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Der Kurztarif ist ein Begriff aus der KFZ-Versicherung und steht für einen Abrechnungszeitraum von unter einem Jahr.
Wird ein KFZ abgemeldet, so wird die Versicherung ab dem Datum der Abmeldung aufgehoben und für das Versicherungsjahr nach dem sogenannten Kurztarif abgerechnet. Die überzahlten Beitragsanteile werden zurückerstattet oder verrechnet.
Für den unterjährigen Zeitraum hat der Versicherer jedoch Anspruch auf einen Ausgleich, entweder die Zahlung eines Mindestbeitrages oder in der Regel für 4 Wochen meist 15% des Jahresbeitrages, bei 3 Monaten 30%, bei 6 Monaten 60% und 9 Monaten 80% des Jahresbeitrages.