Mahnung

Die Mahnung ist die schriftliche Aufforderung der Kund|innen, ihre überfälligen Rechnungen zu bezahlen.

 

Bei Versicherungen haben Mahnungen unterschiedliche Konsequenzen. Wird der Erstbeitrag einer Versicherung nicht gezahlt, besteht mit Eingang der Mahnung keine Leistungsverpflichtung des Versicherers im Schadenfall bis zum Zahlungseingang. Zudem hat er ein Rücktrittsrecht.

 

Wird der Folgebeitrag nicht gezahlt besteht mit Eingang der Mahnung noch Versicherungsschutz innerhalb der Nachfrist, in der Regel 14 Tage. Danach ist der Versicherer bis zum Eingang des Folgebeitrages von der Leistung frei.