Maklervertrag

Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Auftragber|in und Makler|in zur Herbeiführung eines Vermittlungsgeschäfts auf Basis eine Courtage im Fall des Erfolgs.

 

Der Maklervertrag ist die Geschäftsgrundlage zum Beispiel für Handelsmakler|innen, Immobilienmakler|innen oder →Versicherungsmakler|innen.