Maklervertrag
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Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Auftragber|in und Makler|in zur Herbeiführung eines Vermittlungsgeschäfts auf Basis eine Courtage im Fall des Erfolgs.
Der Maklervertrag ist die Geschäftsgrundlage zum Beispiel für Handelsmakler|innen, Immobilienmakler|innen oder →Versicherungsmakler|innen.