Medizinische Notwendigkeit

In der privaten Krankenversicherung wird eine Leistung nur erstattet, wenn diese medizinisch notwendig ist.

 

Wenn eine Krankheit vorliegt, muss die vorgesehene Maßnahme geeignet sein, eine Krankheit zu erkennen und zu behandeln. Die weitere Behandlung muss geeignet sein die Krankheit zu lindern, zu heilen, oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Die Behandlungsmethode muss von der Fachwelt als erfolgversprechend angesehen sein, das ist der Fall wenn eine anerkannte Heilmethode angewandt wird.