Mietsachschaden

Unter einem Mietsachschaden versteht man in der Haftpflichtversicherung einen Schaden an mit der Wohnung fest verbundenen Teilen.

 

Dazu gehören beispielsweise fest verklebte Teppiche, Badewannen, Toiletten, Waschbecken, Parkettfußboden oder Türen.

 

Glasbruchschäden fallen nicht unter den Mietsachschaden und sind über eine Glasversicherung zu versichern. Auch Schäden an Gas- und Elektrogeräten sowie an der Warmwasser- oder Heizungsanlage sind in der Regel ausgeschlossen.

 

Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß und Abnutzung sowie Schäden in gemieteten Wochenendhäusern sowie Hotelzimmern.

 

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