Mindestversicherungsssumme

Unter der Mindestversicherungssumme, oder auch Mindestdeckungssumme, versteht man die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindesthöhe von Versicherungssummen in der Kfz-Versicherung.

 

Diese betragen für Personenschäden mindestens 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden mindestens 1,22 Millionen Euro und für Vermögensschäden mindestens 50.000 Euro.