Mindestversicherungsssumme
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Unter der Mindestversicherungssumme, oder auch Mindestdeckungssumme, versteht man die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindesthöhe von Versicherungssummen in der Kfz-Versicherung.
Diese betragen für Personenschäden mindestens 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden mindestens 1,22 Millionen Euro und für Vermögensschäden mindestens 50.000 Euro.