Mutterschaftsgeld

Damit während der Zeit des Mutterschutzes ein angemessenes Einkommen abgesichert ist, gilt für Arbeitnehmerinnen, dass sie zum Arbeitgeberzuschuss für diese Zeit Mutterschaftsgeld beantragen können.

 

Frauen, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, erhalten 13 Euro pro Tag. Der Tagessatz kann wahlweise ratierlich ausgezahlt werden oder als einmalige Summe.

 

Privat Versicherte erhalten einmalig 210 Euro. Ob darüber hinaus ein weiterer Anspruch an die private Krankenversicherung besteht, ist abhängig von den vereinbarten Tarifen. Auch Frauen, die über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind, sowie geringfügig beschäftigte Frauen können die Pauschale beantragen.

 

Das Mutterschaftsgeld muss spätestens 7 Wochen vor der Geburt beantragt werden. Zuständig für Frauen, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, ist die Krankenkasse

 

Für Frauen, die privat oder über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sowie geringfügig Beschäftigte, müssen einen Antrag beim Bundesversicherungsamt stellen.

 

Für den Personenkreis, der das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragt, reicht ein formloser Antrag mit den persönlichen Daten und eine Bescheinigung des Frauenarztes mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin aus. Die meisten Krankenkassen bieten die Antragstellung inzwischen auch Online an. Beim Bundesversicherungsamt erfolgt die Antragstellung Online.

 

Nicht nur das Mutterschaftsgeld, sondern auch der Arbeitgeberzuschuss werden mit dem Elterngeld verrechnet. Deshalb muss in jedem Fall auch Elterngeld beantragt werden.

 

Bei Müttern, die über die →Künstler-Sozialkasse (KSK) versichert sind, übernimmt die KSK die Rolle des Arbeitgebers und zahlt entsprechend auch einen Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfrist. Im Rahmen ihrer Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten diese Mütter auch Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen.