Mutterschutz

Unter dem Begriff Mutterschutz fallen alle gesetzlichen Be­stim­mun­gen zum Schutz von Mutter und Kind für die Zeit vor und nach der Geburt.

 

Dazu gehören das Beschäftigungsverbot (Mutterschaftsurlaub) sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, der besondere Kündigungsschutz mit Beginn der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung, sowie die Regelungen über Lohnersatzleistungen, wie dem →Mutterschaftsgeld und dem →Elterngeld.