Nachgelagerte Besteuerung
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Bei der nachgelagerten Besteuerung werden die Leistungen aus Lebensversicherungen beim Bezug versteuert.
Die Beitragszahlung während der Vertragslaufzeit wirkt sich dagegen steuermindernd aus. Das ist bei Riester-Renten, Basis-Renten (Rürup-Renten) und in der betrieblichen Altersvorsorge der Fall.
Da die Steuerbelastung im Rentenalter niedriger als im Erwerbsleben ist, werden in der Regel zusätzlich steuerliche Erträge erzielt.