Nachgelagerte Besteuerung

Bei der nachgelagerten Besteuerung werden die Leistungen aus Lebensversicherungen beim Bezug versteuert.

 

Die Beitragszahlung während der Vertragslaufzeit wirkt sich dagegen steuermindernd aus. Das ist bei Riester-Renten, Basis-Renten (Rürup-Renten) und in der betrieblichen Altersvorsorge der Fall.

 

Da die Steuerbelastung im Rentenalter niedriger als im Erwerbsleben ist, werden in der Regel zusätzlich steuerliche Erträge erzielt.