Nachhaltigkeitsfaktor

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Er wurde 2005 aufgenommen und soll dafür sorgen, dass die Rentner|innen zu einem Viertel an der Veränderung der Relation von Rentnern zu Beitragszahlern beteiligt werden.

 

Nimmt die Anzahl der Rentner|innen zu und die der Beitragszahler|innen ab, sorgt der Nachhaltigkeitsfaktor dafür, dass die Rentenanpassung niedriger ausfällt. Steigt die Zahl der Beitragszahler|innen, ohne dass die Anzahl der Rentner entsprechend zunimmt, erhöht dieser Faktor die Rentenanpassung.

 

Daneben enthält er einen Parameter, um den Beitragssatz bis 2030 nicht über 22 Prozent des Bruttoverdiensts steigen zu lassen.