Nachtzeitklausel

In alten Hausratversicherungen ist noch eine Nachtzeitklausel enthalten.

 

Diese Klausel besagt, dass Fahrräder bei Diebstahl zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht versichert sind, sofern sie nicht in Gebrauch waren.

 

In Transport- und Werkverkehrsversicherungen gibt es allerdings noch Nachtzeitklauseln