Nachtzeitklausel
Posted at h
in
In alten Hausratversicherungen ist noch eine Nachtzeitklausel enthalten.
Diese Klausel besagt, dass Fahrräder bei Diebstahl zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht versichert sind, sofern sie nicht in Gebrauch waren.
In Transport- und Werkverkehrsversicherungen gibt es allerdings noch Nachtzeitklauseln