Naturgefahrenversicherung

Statt von einer Naturgefahrenversicherung spricht man auch von einer Elementarschadenversicherung.

 

Ein Elementarschaden ist ein Schaden durch Naturereignisse: Starkregen/Überschwemmung/Rückstau, Hochwasser, Schneedruck/-last, Lawinen, Erdrutsch/-fall, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbrüche.

 

Die Mitversicherung solcher Ereignisse wird in der Regel in der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung angeboten.

 

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