Negativliste

Die Negativliste enthält Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, die aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen sind.

 

Dazu gehören Mittel, die sich als unwirtschaftlich erwiesen haben oder deren therapeutischer Nutzen infrage gestellt wird. Die Zusammenstellung der Liste erfolgt durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Das Gegenteil der Negativliste ist die Positivliste.

 

Inwieweit private Krankenversicherer eine Erstattung aus der Negativliste vornehmen, ist den tariflichen Bestimmungen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages zu entnehmen.