Nutzungsausfallentschädigung

Wer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall aufgrund der Beschädigung sein Fahrzeug nicht mehr fahren kann und regelmäßig ein Auto benötigt, hat Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

 

Der Nutzungsausfall wird für einen angemessenen Zeitrahmen für die Dauer der Reparatur oder die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeugs gezahlt. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.

 

Für Wohnmobile besteht in der Regel kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.