Obliegenheitspflicht

Damit wird  eine Verhaltensnorm für Versicherungsnehmer|innen zur Inanspruchnahme der vollen Versicherungsleistungen im Schadenfall bezeichnet.

 

Sie beschreibt ein Handeln, dass zu beachten ist, aber nicht erzwungen werden kann. Zu den Obliegenheitspflichten gehören zum Beispiel die Anzeigepflicht bei einer Gefahrerhöhung, die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht, die vorvertragliche Anzeigepflicht oder die Schadenminderungspflicht.