Passiver Rechtsschutz

Als passiver Rechtsschutz wird die Abwehr unberechtigter Ansprüche durch den Versicherer in der Haftpflichtversicherung bezeichnet.

 

In der Haftpflichtversicherung ist es Aufgabe eines Versicherers die Versicherten vor den Folgen berechtigter Ansprüche zu schützen. Ebenso gehört es aber auch zu seinen Aufgaben, Versicherte vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen, gegebenenfalls auch vor Gericht.