Patientenverfügung
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Seit 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich geregelt und für die behandelnden ÄrztInnen verbindlich, wenn der Wille in Bezug auf ärztliche Maßnahmen eindeutig und schriftlich festgelegt wurde.
Es sollte eine Person für den Fall bevollmächtigt werden, dass man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern und Entscheidungen über weitere Behandlungen zu treffen. Das gilt auch für lebenserhaltende, beziehungsweise lebensverkürzende Maßnahmen.
Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, ärztliche Auskünfte zu erhalten.
Formulare gibt es als Download vom →Bundesministerium für Justiz.