Pensionszusage

Die Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, ist ein Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung.

 

Hierbei wird Arbeitnehmer|innen bei Erreichen des Rentenalters eine monatliche Rente seitens des Betriebes zugesagt, gegebenenfalls auch mit Hinterbliebenenversorgung. Die Zusage ist meist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt.

 

Die Rente wird in der Regel ausschließlich von dem|der Arbeitgeber|in finanziert. Oft werden die Rentenansprüche über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert.

 

Eine Aufstockung der Rente durch die Umwandlung von Einkommensteilen kann vereinbart werden.

 

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