Pfändungsschutz

Altersvorsorgevermögen fällt unter bestimmten Voraussetzungen unter den Pfändungsschutz.

 

Darunter fallen Riester- und Rürup-Renten (Basis-Renten), die betriebliche Altersvorsorge sowie Lebensversicherungen mit Verwertungsausschluss.

 

Die Höhe der pfändungssicheren Summe hängt jedoch vom Alter der betreffenden Person ab. Geschützt ist ein Kapital, aus dem mit Erreichen des 65. oder 67. Lebensjahres eine Rente erwirtschaftet werden kann, die der Pfändungsfreigrenze entspricht.

 

Für Riesterverträge gilt, dass nur geförderte Verträge unter den Pfändungsschutz fallen. Besteht kein Zulagenanspruch oder wurden keine Zulagen beantragt, entfällt der Schutz.