Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Jeder Pferdehalter haftet – auch ohne eigenes Verschulden – für Schäden, die das Pferd anrichtet, beispielsweise bei Verletzung einer Person durch das Pferd oder bei einem Verkehrsunfall, das durch ein aus der Koppel entflohenes Pferd verursacht hat.

 

Diese Haftung wird durch eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung an den Versicherer abgegeben. Dieser prüft und übernimmt berechtigte Forderungen oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.

 

Mehr zum Them:

Tierhalter-Haftpflichtversicherung