Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel stehen grundsätzlich allen in der Pflegepflichtversicherung Versicherten unabhängig von der Pflegestufe zu.

 

Unter Pflegehilfsmittel fallen Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern und dazu beitragen, der pflegebedürftigen Person eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

 

Unterschieden werden technische Pflegehilfsmittel und Verbrauchsprodukte. Zu den technischen Pflegemitteln gehören beispielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem. Zu den Verbrauchsprodukten gehören unter anderem Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.

 

Auch Versicherte in der Pflegestufe 0 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können Pflegehilfsmittel erhalten.