Portabilität

Der Begriff Portabilität ist der Versicherungswirtschaft in der betrieblichen Altersversorgung und der Krankenversicherung von Bedeutung.

 

Portabilität bedeutet Übertragung. In der betrieblichen Altersversorgung garantieren Versicherungsunternehmen und Pensionskassen die Übertragung der Anwartschaften bei einem Wechsel der Arbeitgeber|in auf ein anderes Versicherungsunternehmen oder eine andere Pensionskasse.

 

In der privaten Krankenversicherung steht Portabilität für die Übertragung eines Teils der Altersrückstellungen bei einem Versichererwechsel.