PRIIP-Verordnung

Die PRIIP-Verordnung ist eine EU-Verordnung zur Verbesserung des Anlegerschutzes.

 

Die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 26. November 2014 erlassen und verpflichtet Banken und Versicherungen für „verpackte und versicherungsbasierte Anlageprodukte“ einheitliche Basisinformationsblätter (kurz BIB genannt) zu erstellen. Sie müssen alle notwendigen Informationen erhalten, damit Kleinanlerg|innen eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.

 

Zudem sollen diese Informationsblätter die Vergleichbarkeit von Anlageproduktenuntereinander verbessern.

 

Zu den Finanzprodukten gehören Versicherungen, Wertpapiere und Bankprodukte, in denen Optionsscheine enthalten sind oder Finanzprodukte, deren Wert sich von Referenzwerten wie Aktien oder Wechselkursen ableitet.

 

Ebenso gehören geschlossene und offene Investmentfonds dazu, Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter, wie kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen und Hybrid-Produkte.

 

Sie müssen Informationen zu Art und Merkmalen des Produkts sowie zu dessen Zielmarkt enthalten und Auskunft über die Möglichkeit eines Kapitalverlusts geben, Informationen zu Kosten und Risikoprofil des Produkts und Informationen zur Wertentwicklung und sonstige spezifische Informationen, die für das Verständnis der Merkmale einzelner Produktarten notwendig sein können, enthalten.