Psychologische Psychotherapeuten

Als „Psychologische Psychotherapeuten“ bezeichnet man Psychotherapeut|innenen mit einer Approbation für Heilkundliche Psychotherapie.

 

Heilkundliche Psychotherapie unter der Bezeichnung „Psychotherapeut“ darf nur von Psychologischen Psychotherapeut|innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut|innen sowie entsprechend weitergebildeten Ärzt|innenen mit Approbation ausgeübt werden. Sie sind nicht berechtigt, Arzneimittel zu verordnen.

 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut|innenen sind nur berechtigt, Patient|innen bis zum 21, Lebensjahr zu behandeln.