Psychotherapeuten

Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut dürfen nur psychotherapeutisch tätige Ärzte, Psycholog|innenen und Pädagog|innen mit einer auf dem Studium aufbauenden fachkundlichen Weiterbildung in Psychotherapie führen.

 

Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist eine Zulassung (Approbation) nach dem Psychotherapeutengesetz und eine Mitgliedschaft entweder in der Ärztekammer oder der Psychotherapeutenkammer.