Quellensteuer

Quellensteuer ist die Bezeichnung man eine Steuer, die direkt an der „Quelle“ einbehalten wird.

 

Dazu gehört beispielsweise die Einkommensteuer, die die Arbeitgeber|in einbehält oder die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge, die von der Bank an das Finanzamt abgeführt wird.