Rabattretter

Als Rabattretter bezeichnet man eine Klausel in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, dass eine Rückstufung im Schadenfall ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse entfällt oder eine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse mit gleichem Beitragssatz erfolgt.

 

Der bisher erworbene Rabatt wird somit „gerettet“.

 

Verschiedene Anbieter verstehen unter Rabattretter aber auch lediglich die Möglichkeit des Schadenrückkaufs.